Bekanntmachung

des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge über die Auslegung des Entwurfes der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes mit seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht nach §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG

Vom 29. September 2017

Am 14. September 2017 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Beschluss VV 01/2017 den Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen Stellen frei gegeben. Die Erstellung des Regionalplanentwurfs sowie das hiermit bekannt gemachte Beteiligungsverfahren wurde bzw. wird nach den geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, sowie des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, geführt.

Bei der Fortschreibung des Regionalplanes wird eine Umweltprüfung im Sinne des § 9 des ROG durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des SächsLPlG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG).

Nach den o. g. Vorschriften ist der Entwurf des Regionalplanes mit seiner Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weiteren, nach Einschätzung der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle zweckdienlichen Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat bei der Raumordnungsbehörde, den Landkreisen und der Kreisfreien Stadt im Plangebiet sowie beim Regionalen Planungsverband öffentlich auszulegen.

Hiermit werden Ort und Dauer der Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf des Regionalplanes, seine Begründung sowie der zugehörige Umweltbericht und weitere Unterlagen liegen

vom 1. November 2017 bis zum 31. Januar 2018

zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann bei folgenden Einrichtungen und, mit Ausnahme von Feiertagen, zu den angegebenen Zeiten aus:

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat Raumordnung, Raum 1076, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden (Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie Fr 8:00 – 14:00 Uhr)
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Plankammer, Zimmer 3342, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden (Mo/Die/Do/Fr 9:00 – 12:00 Uhr, Die 13:00 – 18:00 Uhr und Do 13:00 – 16:00 Uhr)
  • Landratsamt Meißen, Dienstsitz Großenhain, Sekretariat des Dezernates Technik, Raum 2.57, Dienstgebäude Remonteplatz 8, 01558 Großenhain (Mo/Die/Do/Fr 7:30 – 12:00 Uhr, Die 14:00 – 18:00 Uhr und Do 14:00 – 17:00 Uhr)
  • Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung, Büro EF.0.16, Schloßhof 2/4 (Haus EF), 01796 Pirna (Mo/Die/Do/Fr 8:00 – 12:00 Uhr und Die/Do 13:00 – 18:00 Uhr)
  • Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterz-gebirge, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul (Mo – Fr 9:00 – 11:30 Uhr, Mo – Do 13:00 – 15:30 Uhr und Fr 13:00 – 14:00 Uhr und außerhalb der vorgenannten Zeiten  nach vorheriger Terminabsprache).

Der Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Begründung und zugehörigem Umweltbericht wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsLPlG im vorgenannten Zeitraum auch in das Internet eingestellt und ist dort unter der Internetadresse www.rpv-elbtalosterz.de zu finden.

Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken zum Regionalplanentwurf und seiner Begründung sowie zum zugehörigen Umweltbericht können

bis zum 31. Januar 2018

abgegeben werden. Die Hinweise, Anregungen und Bedenken sollten eine konkrete Bezugnahme auf das jeweilige Plankapitel oder den jeweiligen Plansatz sowie eine sachgerechte Begründung enthalten.

Das Beteiligungsverfahren wird auch als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass Stellungnahmen nach vorheriger Registrierung über die Online-Beteiligungsfunktion abgegeben werden können. Um ausdrückliche Nutzung dieser Online-Beteiligungsmöglichkeit wird gebeten.

Darüber hinaus können Stellungnahmen aber auch per E-Mail an post@rpv-oeoe.de oder per Postsendung an den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Verbandsgeschäftsstelle, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul übersandt werden. Sofern von der Übersendung der Stellungnahme auf dem herkömmlichen Postweg Gebrauch gemacht wird, wird um zusätzliche elektronische Übermittlung an die o. g. Mailadresse gebeten.

Radebeul, den 29. September 2017

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

M. Geisler
Verbandsvorsitzender

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